!ACHTUNG! Das Baukindergeld muss
spätesten 3 Monate nach Einzug beantragt werden!
Seit 2018 oft im Gespräch ist das Thema des Baukindergeldes. Es gibt viele Verfechter die Angst haben, dass dadurch die Immobilienpreise weiter steigen werden, ob dieses so sein wird, werden wir in Zukunft sehen. Hier wollen wir Ihnen noch weitere Informationen zu dem Thema bereitstellen.
1. Welche Voraussetzungen sind an das Baukindergeld geknüpft
2. Wann und wie lange wird das Baukindergeld gezahlt
3. Wie hoch ist das Baukindergeld
4. Wo wird das Baukindergeld beantragt
5. Wie funktioniert das Baukindergeld
6. Gibt es Nachteile beim nutzen des Baukindergeldes
7. Sollte ich deswegen mit dem Hauskauf-/bau warten
Es gibt aktuell noch keine richtigen Voraussetzungen für das Baukindergeld. 3 Faktoren stehen allerdings wohl schon fest.
Wann das Baukindergeld gezahlt wird steht noch nicht fest. Es gibt hierfür aktuell noch keine Anträge welche voraussichtlich aber im August 2018 bereitgestellt werden sollen. Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Längstens wohl doch nur solange das/ die Kinder Kindergeldberechtigt sind. Dieses wird mindestens gezahlt bis das Kind 18 Jahre alt ist und bestimmten Voraussetzungen auch bis 25 Jahre. Dieses wäre zum Beispiel in der Ausbildung oder Studium. Die Kinder müssen auch zu Hause wohnen.
Die Höhe des Baukindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab. Als Baukindergeld wird monatlich a 100€ oder jährlich a 1.200€ pro Kind gezahlt. Auf Grund des Verwaltungsaufwandes würde ich eher denken, dass das Baukindergeld jährlich gezahlt wird. Ihre Finanzierung könnte also, pro Kind, um maximal 12.000€ durch das Baukindergeld erleichtert werden. Bei einer Durchschnittsfamilie mit 2 Kindern wären das also bis zu 24.000€!
Kinder | Maximal zu versteuerndes Einkommen | Maximale Förderung pro Kind |
---|---|---|
1 | 90.000€ | 12.000€ |
2 | 105.000€ | 24.000€ |
3 | 120.000€ | 36.000€ |
4 | 135.000€ | 48.000€ |
Die Förderungen durch das Baukindergeld können also einen immensen finanziellen Vorteil bieten, für die die es bekommen.
Dieses weiß leider noch niemand. Das Baukindergeld kann wohl später bei der KFW Bank beantragt werden. Vielleicht gibt es auch Möglichkeiten dieses bei der Bank zu beantragen, worüber die Immobilienfinanzierung läuft um dort als Direkttilgung zu hinterlegen oder als Sonderzuzahlungen in einen Bausparvertrag laufen zu lassen. Sobald genauere Details preisgegeben werden, werden wir hier die Möglichkeiten auflisten.
Außer über die Höhe, die Laufzeit und einigen Voraussetzungen gibt es auch hierzu noch keine weiteren Details.
Müssen eventuelle Förderungen des Baukindergeldes zurückgezahlt werden, wenn das Haus verkauft wird? Auch hierzu gibt es noch keine weiteren Informationen
Ganz klar - NEIN! Wenn Sie eine passende Immobilie gefunden haben, schlagen Sie zu. Es ist aktuell sehr schwer eine passende Immobilie oder Grundstück zu finden. Das Baukindergeld können Sie immer noch im Nachhinein beantragen, zu welchen Bedingungen auch immer. Die Zinsen sind aktuell sehr gering! Sichern Sie sich also jetzt Ihre Immobilie und die günstigen Zinsen. Auch für eine passende Baufinanzierung und den unterschiedlichen Möglichkeiten können Sie gerne unseren Service in Anspruch nehmen
1. Die Frau ist Schwanger oder es kommen nach Beantragung des Baukindergeldes noch ein weiteres Kind vor dem 31.12.2020 dazu. Kann man dafür nachträglich noch das Baukindergeld beantragen oder sollte man den Antrag nach hinten verschieben und noch etwas abwarten?
2. Fristen - bis wann muss der Antrag gestellt werden
3. Muss das Baukindergeld zum Beispiel beim Verkauf oder Trennung zurückgezahlt werden?
4. Was passiert wenn das Familieneinkommen im Laufe der Zeit über der Einkommensgrenze liegt?
5. Wird ein Eigenkapital von 10%, 20% oder mehr zur Voraussetzung vielleicht noch nach den Erwerbsnebenkosten? Auch dieses wurde mal gemunkelt aber bisher konnten wir dazu nichts finden.
6. Patchworkfamilien - sind nicht eheliche Kinder Förderfähig oder nicht und wenn ja wer kann diese beantragen?
Wir prüfen für Sie ob und in welcher Höhe Sie Baukindergeld erhalten und zeigen Ihnen unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten unabhängig von Banken und Versicherungen. So erhalten Sie eine maßgeschneiderte Immobilienfinanzierung mit den höchstmöglichen Förderungen und möglichst günstigen Zinsen!
In Bayern gibt es das sogenannte BaukindergeldPlus. Hier wird das Baukindergeld des Bundes nochmals um 300€ pro Jahr und Kind aufgestockt. Dadurch erhöht sich die Förderung pro Kind von maximal 12.000€ auf 15.000€. Zusätzlich gibt es hier auch noch eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000€ welcher als Festbetrag gezahlt wird. Die Eigenheimzulage in Bayern erhalten auch Alleinerziehende oder Kinderlose Ehepaare. Eine Familie mit 2 Kindern kann also in Bayern 40.000€ an Förderungen erhalten!
Der Zuschuss wird im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) beantragt, nachdem der Käufer bzw. Bauherr in das Wohneigentum eingezogen sind. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden.
Merkblatt zum Baukindergeld von der KFW bereitgestellt finden Sie HIER