07.11.2022
Auch in diesem Jahr gibt es bei der privaten Krankenversicherung der Debeka wieder eine Beitragsanpassung bestimmter Tarife. Betroffen sind hier die Unisextarife, also Verträge welche nach dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden. Aktuell sind mir Erhöhungen der "Haupttarife" von Beamtenanwärtern/Beamte auf Widerruf bekannt. Es handelt sich um die Tarife mit den Namen:
Das "A" hinten in der Tarifbezeichnung ist das Merkmal, dass es sich hier um einen Ausbildungstarif handelt - Es werden also noch keine Rückstellungen für das Alter gebildet -
Die Bezeichnungen B30A und B20A beziehen sich auf den Kompakttarif der Debeka. Der Versicherungsnehmer ist im Referendariat (Beamter auf Widerruf) und bekommt Beihilfe in Höhe von 50% (weniger als 2 Kinder). Die Zahlen in den Tarifen der Debeka - 30 und 20 - beziehen sich auf die prozentuale Höhe der Restkostenversicherung (Versicherungsschutz der PKV) 30 = 30% und 20 = 20% wodurch die Absicherung der PKV 50% beträgt, genauso wie die der Beihilfe (auch 50%) und somit die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung von 100% erfült ist.
Ein weiterer Kunde hat mir sein Beitragsbescheid für das Jahr 2023 gesendet. Anders als bei den Anwärtertarifen bleiben hier die Beiträge der Debeka für das Jahr 2023 stabil. In diesem Beispiel sehen wir, dass hinter dem B30 das "A" fehlt und hinter dem B20 jetzt ein "K" statt dem "A" steht. Hier kurz die Erklärung.
Ein Beamter bekommt immer mindestens 50% Beihilfe sofern der Rest (Beihilfe + private Krankenversicherung = 100%) privat abgesichert ist. Der Tarif B30 (30% Absicherung) der Debeka ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Der Tarif 20K (20% Absicherung) der Debeka ist hingegen ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, also genauso wie die Anwärtertarife nur zu einem höheren Beitrag da die Tarife im Referendariat/als Beamter auf Widerruf günstiger gestaltet sind, damit die Beiträge angemessen zum Einkommen sind. Dieses liegt daran, dass der Beamte immer mindestens 30% über die PKV abgesichert haben muss. Die Beihilfe kann sich nur auf 70%* erhöhen, aber nicht unter 50% fallen. Die 70% Beihilfe erhalten Beamte beim Bezug von Ruhegehaltsbezügen aufgrund des Pensionseintritts oder aufgrund Dienstunfähigkeit sowie mit 2 kindergeldberechtigten Kindern.
Der Tarif 20K entfällt also spätestens mit dem Pensionseintritt, deshalb müssen hier auch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden da der Versicherer weiß, dass der Tarif spätestens zum Pensionseintritt entfällt. Diese Kalkulation ist auch vollkommen normal und bei allen Versicherungen so, die eine PKV für Beamte anbieten.
*Abweichend bei einigen Bundesländern ist die Höhe der Beihilfe - darauf gehe ich jetzt aber nicht weiter ein
Ein Kunde hat mir ein Schreiben der Beitragserhöhung zur Verfügung gestellt. Ich finde die Transparenz beziehungsweise die Darstellung persönlich nicht kundenfreundlich. Die Debeka listet alle Tarife auf, inkl. dem gesetzlich befristeten Coronazuschlag in Höhe von 7,30€. Dieser Zuschlag entfällt bei allen privaten Krankenversicherungen zum 01.01.2023. Ich finde es unfair den Versicherten gegenüber, diesen gegen die Beitragserhöhung zu rechnen, siehe folgendes Bild:
Quelle: Schreiben Beitragserhöhung Debeka
Die Differenz des Beitrags zwischen dem Jahr 2022 und 2023 wird mit 5,83€ dargestellt. Die reale Erhöhung beträgt jedoch 13,13€ wenn man den befristeten Coronazuschlag außenvor lässt. Die Erhöhung beträgt also ca. 10,3% und nicht nur ca. 4,3%!
Bei diesem Schreiben handelt es sich um einen Lehramtsanwärter in M-V. In diesem Beitrag ist ein Risikozuschlag in Höhe von 30% enthalten, weswegen der Beitrag höher als normal bei der Debeka ist.
ACHTUNG!
Es soll jetzt hier nicht gegen die Debeka "geschossen" werden. Ich bin mir sicher, dass andere Versicherungsgesellschaften es genauso nutzen werden um eine Beitragserhöhung mit dem Wegfall des Coronazuschlags zu "verschönern".
Die Debeka ist nicht der einzige Versicherer der die Beiträge zum 01.01.2023 anpassen wird! Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen, die die Beiträge zum Jahreswechsel anpassen müssen jedoch auch eine Vielzahl mit Beitragsgarantien bis Ende 2023. Es ist auch normal das im Laufe der Zeit die Beiträge einer PKV ansteigen, genau wie auch in der GKV - gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses liegt einfach an den steigenden Krankheitskosten, medizinischer Fortschritt, niedrigen Zinsen, längeren Lebenserwartungen und vielen weiteren Faktoren.
Bitte nutzen Sie nicht voreilig das eingeräumte Sonderkündigungsrecht egal bei welchem Versicherer sie sind! Es kommt auf viele Faktoren an ob ein Wechsel des Versicherers oder Tarifes überhaupt möglich und vor allem sinnvoll ist! Es gehört dazu immer eine ordentliche Aufbereitung des Gesundheitszustandes, Abwägung der Vor- und Nachteile welche durch einen Wechsel des Tarifes/Versicherers entstehen.
Wer aktuell ein Lehramtsstudent ist, sich im Referendariat (Beamter auf Widerruf) befindet oder Lehrer als Beamter auf Probe/Lebenszeit ist, findet viele nützliche Informationen unter folgendem Link:
© 2024 Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt | Barnstorfer Weg 2 | 18057 Rostock | Tel: 0381 87754141
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