Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Was benötigen Sie für eine Absicherung? Reicht eine Haftpflichtversicherung aus oder soll es doch lieber eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung werden? Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung und suchen Ihnen einen günstigen Versicherer mit Top Leistungen.
Immer, dieses ist eine Pflichtversicherung. Auch in der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es Leistungsunterschiede und sollten somit auch von einem Experten überprüft werden.
Immer wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast ist. Auch wenn Sie bei einem Totalschaden nicht das nötige "Kleingeld" haben um sich ein neues Auto kaufen zu können ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll. Es kann auch vorkommen, dass wenn Sie schon viele Jahre unfallfrei gefahren sind, die Vollkaskoversicherung günstiger oder nur etwas teurer ist alseine Teilkaskoversicherung.
Sie haben sich schon online zu Ihrer KFZ-Versicherung informiert und diese verglichen? Bekannte Vergleichsportale sind ja unter anderem Check24 und Verivox im Bereich der KFZ-Versicherung.
Zeigen Sie uns den Vergleich und wir geben Ihnen dazu eine Einschätzung, ob der Tarif für Sie geeignet ist oder eher nicht. Wenn dieser für Sie ausreichend sein sollte, können wir den Vertrag gerne für Sie beantragen.
Wir helfen Ihnen bei folgenden Dingen:
Wir geben immer die maximalen Rabatte weiter, welche wir geben können. Es kann durchaus vorkommen, dass wir dadurch günstiger sind als die Tarife in den Vergleichsportalen.
Wir überprüfen bei mehreren Fahrzeugen auch einen Austausch der SF-Klassen untereinander um eventuell Geld zu sparen und prüfen ob es irgendwo möglich ist hohe Sondereinstufungen zu bekommen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland und zahlt die Schäden, welche Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). In dem Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es auch keine Selbstbeteiligung. Jeder hat ein Recht auf eine Haftpflichtversicherung, selbst wenn Sie Schufaeinträge haben, von der Vorversicherung auf Grund von zu vielen Schäden oder Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurden. Hier besteht allerdings nur die gesetzliche Mindestversicherungssumme, auch sind die Beiträge meist teurer und es kann verlangt werden, dass die Beiträge jährlich im Voraus gezahlt werden müssen.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden wie zum Beispiel:
Hier ist es wichtig zu prüfen welche ob Eingrenzungen bestehen. Viele günstige Tarife versichern nur Marderbisse ohne Folgeschäden, Unfälle nur mit Haarwild. Üblich ist hier eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150€.
Die Vollkaskoversicherung zahlt alle Schäden, welche Sie selbst an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Egal ob es sich um einen Verkehrsunfall mit anderen Fahrzeugen handelt, Sie ausversehen gegen ein Gebäude oder anderen Gegenstand fahren. Auch der Vandalismus ist meisten enthalten. Diese Absicherung empfehlen wir für alle die ein Fahrzeug finanziert oder geleast haben. Bei einem selbstverschuldeten Totalschaden müssten Sie sonst den Kredit weiter zahlen, besitzen aber kein Auto mehr.
In der Vollkaskoversicherung ist es üblich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ je Schadensfall zu vereinbaren.
Je nachdem wie alt das Fahrzeug, ob es finanziert oder geleast und wo Sie mit dem Auto fahren, sind unterschiedliche sinnvolle Bausteine zuwählbar.
Ob Unfall oder Panne, durch einen Schutzbrief werden Sie bis zu nächsten geeigneten Werkstatt abgeschleppt. Auch werden oftmals Hotelunterkünfte für Sie und die Mitfahrer sowie Mietwagen gestellt, wenn das Fahrzeug nicht sofort repariert werden kann.
Sie haben das Auto finanziert oder geleast? Hier ist eine GAP-Deckung sehr sinnvoll. Die GAP-Deckung übernimmt bei einem Totalschaden die fehlende Summe, welche zur vollständigen Ablösung des Kredites oder Leasinggebers offen bleibt.
Zum Beispiel: Sie haben ein Auto für 20.000€ finanziert. Nach 2 Jahren haben Sie einen selbst verschuldetet Unfall und Ihr KFZ ein Totalschaden. Der Wert des Autos beträgt nur noch 15.000€ welche von der Vollkaskoversicherung an Sie gezahlt wird. Da Sie geringe Raten gewählt haben, haben Sie von dem Kredit bis jetzt aber nur 2.000€ abgezahlt und somit sind noch 18.000€ offen. Die Differenz zwischen den 18.000€ und 15.000€ müssten Sie selbst bezahlen, wenn Sie keine GAP-Deckung besitzen. Genauso ist dieses auch wenn Sie ein Fahrzeug geleast haben.
Hier sehen Sie ein Video wo mehrere Leistungen erklärt werden. So können Sie leichter entscheiden, was für Sie wichtig ist und unbedingt im Versicherungsschutz enthalten sein soll.
Gerne können Sie auch unseren kostenlosen Service nutzen und mit uns zusammen den passenden Versicherer heraussuchen.
Der Fahrerschutz ist eine Absicherung für den Fahrzeugführer des Versicherten KFZ. Wenn der Fahrer einen selbstverschuldeten Unfall hat wird durch den Fahrerschutz der eigene Personenschaden, Arbeitsausfall etc. von der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Alle andere Insassen des Fahrzeuges sind immer über die KFZ-Haftpflichtversicherung versichert, der Fahrer jedoch nur mit dem eingeschlossenen Fahrerschutz.
Durch eine Werkstattbindung lässt sich bei manchen Versicherern der Beitrag reduzieren. Aufgepasst bei Neuwagen, Jahreswagen oder Vorführwagen also generell bei Fahrzeugen in der Garantiezeit. Sie können sich die Werkstatt immer frei aussuchen, der Händler darf Ihnen nicht vorschreiben wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen sollen. Wird jedoch eine Reparatur in einer freien Werkstatt durchgeführt und es kommt in der Garantiezeit zu einem Schaden der durch diese Reparatur zustande gekommen sein kann, kann der Händler die Garantieleistung verweigern weil es ja durch eine "nicht" Fachwerkstatt repariert wurde. Auch lassen sich unsere Kunden bei kleinen Lackschäden oft die Leistungen auszahlen weil Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen möchten, hier kann es durch eine Werkstattbindung auch zu hohen Kürzungen kommen weil die Versicherung sagen kann, dass den Ihre Vertragswerksatt die Reparatur zu einemwesentlich günstigeren Preis repariert hätte.
Viele Versicherer werben mit sehr günstigen Prämien wenn es um das begleitende Fahren von unter 18 Jährigen geht. Passen Sie auf und fragen Sie nach, was die Versicherung kostet, wenn der jüngste Fahrer 18 Jahre alt wird und alleine das Auto fahren darf. Hier kommen oft sehr hohe Zuschläge. Wir vergleichen für Sie die Prämien wenn Sie Ihr Kind beim Fahren begleiten und berechnen auch gleich den Preis, wenn das Kind das 18 Jahre alt wird, damit Sie keine bösen Überraschungen erleiden. Manche Anbieter haben auch günstige Tarife für Fahranfänger welche nicht ab der Volljährigkeit vom Beitrag her steigen.
Auch für die Absicherung von Oldtimern und Jungtimern stehen wir Ihnen zur Seite. Hier arbeiten wir mit mehreren Versicherern zusammen, welche sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Sie möchten einen groben Überblick erhalten und selbst einmal vergleichen? Gerne können Sie unseren folgenden Vergleichsrechner benutzen. Wir können jedoch meistens größere Rabatt geben wodurch es direkt bei uns noch günstiger werden kann.
Erst wenn sie die Erstkontaktinformationen und Datenschutz gelesen und akzeptiert haben, können sie den Rechner benutzen.