Sie können durch die Basisrente / Rürup-Rente steuerliche Vorteile nutzen. In Fachkreisen gehört diese zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Die Vorteile kann jeder nutzen, der ein zu versteuerndes Einkommen erzielt. Je höher das Einkommen ist, desto höher sind die steuerlichen Vorteile, also die Förderung zur Altersvorsorge.
Egal ob Sie Angestellter, Selbstständiger, Beamter, Richter, Soldat, Freiberufler etc. sind. Jeder kann die Vorteile nutzen!
Der größten Nachteile der Basisrente sind:
Viele fragen sich ob es sinnvoll ist jetzt Steuern mit der Basisrente zu sparen, wenn später die Rente zu 100% versteuert werden muss. Eins ist klar. Ihr persönlicher Steuersatz wird im Arbeitsleben um einiges höher sein als im Rentenalter. Das liegt daran, dass das zu versteuernde Einkommen (im Normalfall) im Arbeitsleben höher ist als das im Rentenbezug. Somit sparen Sie jetzt quasi mehr Steuern als Sie später zahlen müssen. Gerade für Angestellte mit einem hohen Einkommen, Beamte und Selbstständige ist diese ein guter Baustein für die Altersvorsorge.
Sie können in diesem Produkt frei entscheiden ob Sie eine klassische Variante mit einer Garantieverzinsung oder eine fondsgebundene Variante die für Sie am geeignetsten ist. Auch alle Varianten der Risikoklassen zwischen der garantierten und der fondsgebunden sind hier möglich.
Wir empfehlen eine Basisrente gerne im Bereich als Möglichkeit zur "Beitragsentlastung im Alter für die private Krankenversicherung (PKV)" sowie für Selbstständige als "Grundabsicherung" der Altersrente und gutverdienende Angestellte, Beamte Selbstständige um die Steuerersparnis zu nutzen.
Wichtig:
Basisrente zur Stabilisierung der PKV-Beiträge im Alter. Alle Infos und Vergleich zum Beitragsentlastungstarif einer PKV finden Sie dort.
Auch die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in dem Produkt möglich. Sie können den Baustein wählen, dass der Monatsbeitrag für Sie weiterhin gespart wird, wenn Sie berufsunfähig werden "beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit". Auch kann eine separate Berufsunfähigkeitsrente in der Basis-Rente verankert werden. Hier ist auch der Vorteil, dass der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung darf jedoch nicht höher sein als der Sparbeitrag.
Beispiel:
Wenns Sie 100€ monatlich in eine Basisrente zahlen, dann muss der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung unter 50€ liegen.
Ansonsten wird der komplette Vertrag nicht steuerlich gefördert.
Im Jahre 2015 können 80% der Beiträge zur Vorsorge mit einer Basisrente / Rürup-Rente. Jedes weitere Jahr können 2% mehr abgesetzt werden bis im Jahr 2025 letztendlich 100% (wurde auf 2023 vorgezogen) des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden kann.
So viel der Basisrente können steuerlich beim Finanzamt angesetzt werden kann.
Steuerliche Brücksichtung bei Einzahlung | Steuerliche Berücksichtung bei Auszahlung | |
---|---|---|
2015 | 80% | 75% |
2016 | 82% | 76% |
2017 | 84% | 77% |
2018 | 86% | 78% |
2019 | 88% | 79% |
2020 | 90% | 80% |
2021 | 92% | 81% |
2022 | 94% | 82% |
2023 | 100% | 83% |
2024 | 100% | 84% |
2025 | 100% | 85% |
2026 | 100% | 86% |
2027 | 100% | 87% |
2028 | 100% | 88% |
2029 | 100% | 89% |
2030 | 100% | 90% |
2031 | 100% | 91% |
2032 | 100% | 92% |
2033 | 100% | 93% |
2034 | 100% | 94% |
2035 | 100% | 95% |
2036 | 100% | 96% |
2037 | 100% | 97% |
2038 | 100% | 98% |
2039 | 100% | 99% |
2040 | 100% | 100% |
Es ist wichtig darauf zu achten, welche Beiträge schon in die Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke etc.) im Jahr eingezahlt und somit berücksichtigt werden müssen und wo die Höchstgrenzen in dem jeweiligen Beitragsjahr liegen. Die Höchstgrenzen ändern sich jedes Jahr. Bei Fragen und Berechnungen kommen Sie gerne auf uns zu.
Im Jahre 2024 liegen die Höchstbeiträge zu den steuerlich geförderten Altersvorsorgebeiträgen bei 25.787€ für Alleinstehende und bei Eheleuten 51.574€.
2023 lag der maximalbeitrag noch bei 25.046€ für Alleinstehende und 50.092€ bei Eheleuten.
So hoch sind ca. die Steuerersparnisse durch eine Rüruprente. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar, sondern lediglich grobe Werte. Beispiel: Ledig im Jahre 2023
Zu versteuerndes Einkommen NICHT Bruttoeinkommen! | Steuern vor Basisrente | Jahresbeitrag in eine Basisrente | Steuern mit Basisrente | Steuervorteil durch Basisrente | "Nettobeitrag" zur Basisrente durch Steuerersparnis |
---|---|---|---|---|---|
30.000€ | 4.700€ | 3.000€ (250€ mtl) | 3.836€ | 864€ | 28% |
36.000€ | 6.531€ | 3.000€ (250€ mtl) | 5.598€ | 933€ | 31% |
48.000€ | 10.609€ | 6.000€ (500€ mtl) | 8.500€ | 2.109€ | 35% |
60.000€ | 15.242€ | 6.000€ (500€ mtl) | 12.856€ | 2.386€ | 40% |
85.000€ | 26.700€ | 9.000€ (750€ mtl) | 22.471€ | 4.229€ | 47% |
Achtung!
Leider findet man im im Internet oft verfälschte Darstellungen wodurch die Steuerersparnis "optimieren" wird, da hier meist das Bruttoeinkommen statt das zu versteuernde Einkommen zur Berechnung der Steuersersparnis veranschlagt wird. Das Jahresbruttoeinkommen ist das Einkommen was ein Angestellter/Beamter inkl. allen Zahlungen wie Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Stellenzulagen etc. verdient. Das zu versteuende Einkommen ist jedoch geringer, da dies das Jahresbruttoeinkommen abzüglich folgender Punkte ist:
Nach diesen Abzügen bleibt das zu versteuernde Jahreseinkommen übrig! Dies ist also geringer als das Jahresbruttoeinkommen!
Hier 2 Beispiele eines Angestellten, ledig, 1 Kind, gesetzlich krankenversichert
Zu zahlende Steuern | Beitrag zur Basisrente | Steuern nach Basisrente | Steuer-ersparnis | Unterschied Steuerersparnis | |
30.000€ zu versteuerndes Einkommen | 4.700€ | 3.000€ | 3.836€ | 864€ - 28,8% | 8,95% höher |
30.000€ Jahresbrutto-einkommen | 2.971€ | 3.000€ | 2.178€ | 793€ - 26,4% | |
Zu zahlende Steuern | Beitrag zur Basisrente | Steuern nach Basisrente | Steuer-ersparnis | Unterschied Steuerersparnis | |
60.000€ zu versteuerndes Einkommen | 15.242€ | 6.000€ | 12.856€ | 2.386€ - 39,8% | 13,51% höher |
60.000€ Jahresbrutto-einkommen | 10.516€ | 6.000€ | 8.414€ | 2.102€ - 35% |
Es geht mir hierbei auch nicht darum wie groß der Unterschied zwischen den Ersparnissen ist, sondern darum, dass anscheinend viele Vermittler, Vertriebe, Geldinstitute etc. es einfach verkehrt aufzeigen. Das ist weder fair noch glänzt dadurch irgendwer mit seiner Glaubwürdigkeit.