04.04.2024
Hier gibt es glücklicherweise Richtlinien die besagen, dass eine bestehende Wohngebäudeversicherung auf den Käufer/neuen Eigentümer übergeht! Dies ist auch sinnvoll, damit das Gebäude nicht über einen Zeitraum ohne Wohngebäudeversicherung dasteht! Was wir unseren Kunden immer als Tipp mit auf den Weg geben, sind folgende Fragen zu stellen:
Diese Fragen sollten Sie unbedingt bei der Besichtigung oder zumindest vor dem Kauf abklären! Der schlimmste Fall wäre, wenn das Haus keine Vorversicherung hat, also aktuell keine
Gebäudeversicherung besteht. Hier wird es sehr schwer einen Versicherer zu finden, oder dies nur mit einem sehr hohen Zuschlag. Hier kommt es dann unter anderem auf die Bauweise (Massiv- oder Fertigteilhaus) sowie das Alter an.
Nach der Grundbucheintragung besteht ein Sonderkündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung. Hier gilt es auf Fristen zu achten, aber nicht voreilig zu handeln.
Sie haben Eigentum erworben? Erstmal herzlichen Glückwunsch dazu! Nach der Suche einer passenden Immobilie und Baufinanzierung, geht es weiter zum Notar. Die Frist des Sonderkündigungsrechts beginnt in der Regel mit dem Erhalt des Schreibens, indem über die Bekanntgabe der Grundbucheintragung informiert wird. Ab jetzt gilt die Frist von 4 Wochen, um eventuell vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Die Kündigung erfolgt dann meist rückwirkend zum Datum der Grundbucheintragung!
Egal ob Sie die Frist zur Nutzung des Sonderkündigungsrechts verpasst haben, oder aufgrund von nicht vorhanden Informationen vorher kein Wechsel möglich war, gilt, KEINE PANIK!
Es gibt viel Versicherer, die eine sogenannte Summen- und Konditionsdifferenzdeckung anbieten.
Dies ist ein Punkt, den einige Versicherer anbieten. Hier wäre der Werdegang wie folgt.
Es wird ein Vergleich der Versicherer erstellt (Preis/Leistung). Sofern ein passender Versicherer gefunden wurde, kann hier ein Antrag inkl. der Deckung gestellt werden. Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bedeutet quasi, dass wenn ein Leistungsfall vor dem Versichererwechsel eintreten sollte, der nur zum Teil oder gar nicht in der aktuellen Wohngebäudeversicherung versichert ist, der neue Versicherer schon für die Kosten aufkommt (sofern dieser natürlich auch laut den Bedingungen geleistet hätte). Hier würde dann die Differenz oder gar der komplette Schaden vom neuen Versicherer übernommen werden (nach Vorleistung des noch aktuellen Gebäudeversicherers). Meist ist dies gegen einen geringen Beitrag einzuschließen oder sogar kostenfrei enthalten!
© 2024 Versicherungsmakler in Rostock - Alexander Schierstedt | Barnstorfer Weg 2 | 18057 Rostock | Tel: 0381 87754141
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